Nachhaltigkeit - Kingspan Insulation

Kingspan Insulation DE

Kingspan Group Kingspan Insulation

Energiegesetze


EnEV 2009
Diese Verordnung setzt eine Höchstgrenze für den zulässigen Energiebedarf von neuen Gebäuden. In der EnEV wird ein durchgängiger Primärenergieansatz verfolgt. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung des zulässigen Energiebedarfs von neuen Gebäuden nun auch die Verluste berücksichtigt werden, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Energie außerhalb der Gebäude entstehen.

Werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden vorgenommen, sind ebenfalls konkrete Wärmeschutzanforderungen an die Außenbauteile zu erfüllen.

Vorbereitung der Novelle der Energieeinsparverordnung / EnEV 2012

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novelle der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für das Jahr 2012. Darin sollen insbesondere

  • die Vorgaben der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt werden (ausführliche Informationen zur Richtlinie finden Sie hier)
  • eigene Akzente der Bundesregierung für Energieeffizienz im Gebäudebereich gesetzt werden. Diese wurden im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregierung Ende September 2010 vorgestellt

Energiekonzept der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat Ende September ein Energiekonzept für eine umweltschonende und bezahlbare Energieversorgung der Zukunft vorgestellt. Der energetischen Sanierung von Gebäuden kommt darin eine besondere Rolle zu. Das Konzept sieht unter Anderem eine Weiterentwicklung von Energieeinsparverordnung (EnEV), EEWärmeG und dem Mietrecht vor.

EEWärmeG

Im EEWärmeG wird ab dem 1. Januar 2009 der Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.

Eine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben!

Zum Einsatz stehen verschiedene marktreife technische Systeme zur Verfügung, die angepasst auf das jeweilige Gebäude zur Anwendung kommen können. Folgende erneuerbare Energien können beispielsweise genutzt werden:

  • Solarenergie: Nutzung durch Solarkollektoren
  • Feste Biomasse (z.B. Holzpellets oder Hackschnitzel): Einsatz entsprechender Kessel oder Öfen
  • Geothermie und Umweltwärme: Nutzung mit effizienten Wärmepumpen
  • Biogas: in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme
  • Bioöl: Einsatz nur zulässig, wenn gemäß Nachhaltigkeitsverordnung erzeugt und in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt (derzeit Brennwertkessel)

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (www.dena.de)